Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Basisförderung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · bundesweit
Pauschale Zuschussförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Förderfähig sind Anlagen aus festgelegten Kategorien, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgiessmaschinen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Werkzeugmaschinen, Backoefen, Geschirrspuelmaschinen, Kühlmoebel und handgeführte Schweissgeraete. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen.
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