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Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)

Träger der Eingliederungshilfe, Unterstützung bei der Platzsuche durch die Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Menschen mit Behinderungen, die eine reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Ausbildung. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Unfallversicherungsbeitrag, die Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten.

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