Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen · Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.
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