Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis · bundesweit
Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.
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