Beschaffung von Großsportgeraeten Sachsen
Landessportbund Sachsen · Sachsen
Sportvereine in Sachsen erhalten bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten für Großsportgeraete ab einem Wert von 1.000 Euro. Für die Antragstellung sind drei vergleichbare Angebote einzureichen. Die Anträge müssen bis zum 31. Maerz eingehen, die Anschaffung muss bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Die Abwicklung läuft über die Kreis- und Stadtsportbuende sowie das VereinsPortal.
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