Berliner Bildungszeit
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin · Berlin
Die Berliner Bildungszeit ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten in Berlin auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Vollzeitbeschäftigte mit Fuenf-Tage-Woche haben 5 Tage pro Jahr, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Die Freistellung kann für politische Bildung, berufliche Weiterbildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt genutzt werden. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung das Entgelt weiter, die Kurskosten tragen die Teilnehmenden selbst. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre auf bis zu 10 Tage zusammenlegen. Rechtsgrundlage ist das Bildungszeitgesetz, das im September 2021 das frühere Bildungsurlaubsgesetz abgeloest hat.
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