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Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz

Gesetzliche Krankenkassen · bundesweit

Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer das Bonusheft fuenf Jahre lueckenlos geführt hat, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Zuschuss ist unabhängig davon, welche Versorgungsform tatsaechlich gewählt wird. Der Rest bleibt Eigenanteil, sofern nicht die Haertefallregelung greift.

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