Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · Bayern
Ausgleich für laufende Mehrkosten aus erhöhten Tierwohlstandards in der Schweinehaltung sowie seit 2023 auch bei Mast- und Aufzuchtrindern. Erstattet werden zum Beispiel zusätzlicher Arbeitsaufwand und Einstreu. Der aktuelle einjährige Verpflichtungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
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