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Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Bayerisches Staatsministerium für Digitales, Bayerisches Breitbandzentrum · Bayern

Mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 stockt der Freistaat die Bundesförderung für den Gigabitausbau auf. Die Richtlinie stammt vom 15. Juli 2023 und wurde zuletzt am 15. April 2026 geaendert. Antragsberechtigt sind bayerische Kommunen, die bereits eine Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten. Frühere Programme wie Förderung Gigabit, Schnelles Internet und die Glasfaser- und WLAN-Richtlinie sind abgeloest. Es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.

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