Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Bayerisches Breitbandzentrum · Bayern
Bayern kofinanziert die Breitbandförderung des Bundes und hebt damit die Gesamtförderquote für Gemeinden an. Die Richtlinie gilt seit 15. Juli 2023 und wurde zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. April 2026 geaendert. Die konkreten Kofinanzierungssaetze regelt das Hinweisdokument des Bayerischen Breitbandzentrums und konnten hier nicht belegt werden; Ansprechpartner ist das Breitbandzentrum in Amberg.
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