Ausgleichszulage (AGZ) Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter · Hessen
Die hessische Ausgleichszulage erhält die flächendeckende Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten. Die Saetze sind nach Ertragsmesszahl gestaffelt: bei einer EMZ bis 30 werden 70 bis 180 Euro je Hektar gezahlt, bei einer EMZ über 30 bis 35 zwischen 40 und 110 Euro, bei über 35 bis 38 zwischen 30 und 80 Euro und bei über 38 bis 44 für reine Futterflächen 25 bis 40 Euro. Zusätzlich wird nach Betriebsgröße gestaffelt, sodass je nach Größe 100, 80 oder 60 Prozent der berechneten Zuwendung ausgezahlt werden. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar förderfähige Fläche, seit 2025 werden nur noch hessische Flächen gefördert.
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