Antragio
BundSonstiges

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)

Ausländerbehörde · bundesweit

Die Ausbildungsduldung sichert ausreisepflichtigen Personen den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sie wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.