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Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

Gesetzliche Krankenkassen · bundesweit

Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.

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