Privatrechtlich · THG-Quote
THG-Quote beantragen: Prämie für dein E-Auto
Für jedes reine E-Auto lässt sich einmal im Jahr eine pauschale Strommenge auf die Treibhausgasquote anrechnen. Ein Anbieter meldet sie beim Umweltbundesamt und zahlt dir dafür eine Prämie.
Stand 02.10.20265 Quellen12 Prüfregeln
01Eckdaten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Das Umweltbundesamt bescheinigt die Strommenge. Die Prämie zahlt der Anbieter, den du als Dritten bestimmst, das Umweltbundesamt zahlt nichts aus.
- Einreichung
- Über DritteOnline
- Wer reicht ein
- Einreichen über Dritte mit Vollmacht ist vorgesehen. Antragio übernimmt das noch nicht, du reichst selbst ein.
- Kosten
- Seit dem 17.04.2026 erhebt das Umweltbundesamt für jede Entscheidung über eine gemeldete Strommenge eine Gebühr zwischen 94,60 € und 6.500 €. Sie trifft den Antragsteller, bei einer Anmeldung über einen Anbieter also den Anbieter. Was du am Ende bekommst, steht allein im Angebot des Anbieters.
- Dauer
- Eine feste Bearbeitungsdauer sagt das Umweltbundesamt nicht zu. Es bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs.
- Fristen
- Für reine E-Autos muss die Strommenge bis zum 15. November des Quotenjahres beim Umweltbundesamt gemeldet sein. Für zurückliegende Jahre ist keine Meldung mehr möglich.
- Kennung für Agenten
thg-quote
02Ablauf
So läuft der Antrag, Schritt für Schritt
- Schritt 01
Fahrzeugschein bereitlegen
Du brauchst eine lesbare Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Vorderseite reicht, Halter, Erstzulassung, aktuelle Zulassung, FIN und Fahrzeugklasse müssen erkennbar sein.
- Schritt 02
Anbieter auswählen
Vergleiche die Angebote der Quotenanbieter. Der Betrag und die Bedingungen stehen allein im Vertrag mit dem Anbieter.
- Schritt 03
Anbieter als Dritten bestimmen
Du bestimmst den Anbieter in Textform. Das geht auch digital, eine Unterschrift ist nicht nötig. Nach der Meldung beim Umweltbundesamt lässt sich der Dritte nicht mehr wechseln.
- Schritt 04
Meldung beim Umweltbundesamt
Der Anbieter meldet dein Fahrzeug gebündelt mit anderen bis zum 15. November beim Umweltbundesamt. Das Amt prüft und stellt die Bescheinigung aus.
- Schritt 05
Auszahlung
Mit der Bescheinigung verkauft der Anbieter die Quote an ein quotenpflichtiges Unternehmen und zahlt dich nach eurem Vertrag aus.
03Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst du
Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie, Vorderseite)
Pflichthöchstens 365 Tage altGut lesbar und vollständig. Spätestens nach einem Jahr braucht es eine Kopie der aktuellen Zulassungsbescheinigung.
§ 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen FällenVereinbarung mit dem Anbieter
OptionalNötig: wenn ein Anbieter für dich beim Umweltbundesamt meldet
Textform reicht, also eine lesbare Erklärung mit deinem Namen auf einem dauerhaften Datenträger.
Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)
04Was wir prüfen
12 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht
Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.
Bei jeder Prüfung
- Alle 13 Pflichtangaben von 20 Feldern sind ausgefüllt.
- Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
- Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.
Fehler9
Angerechnet wird nur Strom für reine Batterieelektrofahrzeuge.
§ 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen FällenDas Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)Je Fahrzeug und Quotenjahr wird die Strommenge nur einmal angerechnet.
§ 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen FällenDie Meldung für reine E-Autos ist bis zum 15. November des Quotenjahres möglich.
§ 8 der 38. BImSchV: Mitteilung der energetischen MengeTag der Erstzulassung liegt nicht in der Zukunft.
Zulassung auf den jetzigen Halter liegt nicht in der Zukunft.
Geburtsdatum des Halters liegt nicht in der Zukunft.
Tag der Erstzulassung liegt nicht nach Zulassung auf den jetzigen Halter.
Das Fahrzeug war im Quotenjahr auf dich zugelassen.
§ 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen
Warnungen2
Bis zum Fristende am 15. November bleibt wenig Zeit.
§ 8 der 38. BImSchV: Mitteilung der energetischen MengeGemeldet wird Strom, der im Quotenjahr geladen wurde.
§ 8 der 38. BImSchV: Mitteilung der energetischen Menge
Hinweise1
Bei einem Halterwechsel im Jahr bekommt die Quote, wer zuerst meldet.
Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)
05Sofort-Prüfung
Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto
Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.
Noch nicht geprüft
0/13 Pflicht · ausgefüllt
In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.
06Häufige Fragen
Fragen zu: THG-Quote für dein E-Auto
Muss ich den Antrag selbst beim Umweltbundesamt stellen?
Nein. Als Halter darfst du eine andere Person oder ein Unternehmen bestimmen, das die Strommenge für dich meldet. Die Bestimmung braucht nur Textform, eine Unterschrift ist nicht nötig.
Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)Bis wann muss die Quote gemeldet sein?
Für reine E-Autos bis zum 15. November des Quotenjahres. Für zurückliegende Jahre gibt es keine Bescheinigung mehr.
§ 8 der 38. BImSchV: Mitteilung der energetischen MengeBekomme ich die Quote auch für einen Plug-in-Hybrid?
Nein. Angerechnet wird nur Strom für reine Batterieelektrofahrzeuge.
§ 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen FällenIch habe das Auto im Laufe des Jahres gebraucht gekauft. Steht mir die Quote anteilig zu?
Nein. Die Strommenge wird je Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal bescheinigt, egal auf wie viele Personen es zugelassen war. Es zählt, wer zuerst meldet. Der Verkäufer muss dich informieren, wenn er schon gemeldet hat.
Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)Zahlt das Umweltbundesamt die Prämie aus?
Nein. Das Umweltbundesamt stellt nur die Bescheinigung aus. Geld zahlen private Anbieter, die die bescheinigten Mengen an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)07Quellen
Woher wir das wissen
Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
- [01]§ 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [02]§ 8 der 38. BImSchV: Mitteilung der energetischen Menge
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [03]§ 37a BImSchG: Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [04]Umweltbundesamt: Vollzug der 38. BImSchV, Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
umweltbundesamt.de · abgerufen am 02.10.2026
- [05]Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17.07.2025)
umweltbundesamt.de · abgerufen am 02.10.2026
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