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Förderprogramme für Heizung in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Heizung und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

38 Programme gefunden

BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze

Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die uebrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 8.400 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung

Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.

bis 90 Prozent, maximal 5.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien

Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung

Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen

Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben zur Finanzierung des Eigenanteils bei bereits zugesagten Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Es gibt keinen Mindestbetrag.

bis 5 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Erneuerbare Energien Standard (270)

Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.

bis 150 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
LandKredit

ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung und energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, je weitere Person 5.000 Euro mehr. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard bis zu 25 Prozent.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)

Darlehen mit 1 Prozent Zins für die Modernisierung vermieteter Wohnungen in Rheinland-Pfalz. Je Wohnung sind 5.000 bis 140.000 Euro möglich, bei Effizienzhausstandard EH 85 bis zu 175.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent ohne Effizienzstandard und bis zu 40 Prozent bei EH 55.

bis 40 Prozent, maximal 175.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundZuschuss

KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG

Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze

Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.

bis 40 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher

Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.

bis 30 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Nichtwohngebäude - Kredit (263)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW

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