Förderung als Bürgschaft für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
21 Programme gefunden
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)
Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft von maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bis zu einer Bürgschaftshöhe von 250.000 Euro, die direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt wird. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen mit der Hausbank.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Ausfallbürgschaften bis 80 Prozent der Darlehenssumme für Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Abgesichert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsprovision beträgt 1 Prozent bei Investitionsanteil und 1,25 bis 2 Prozent bei Betriebsmitteln oder Konsolidierung.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft über 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro. Damit lassen sich Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittelfinanzierungen besichern. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 15 Jahre.
Bürgschaften des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB (Programm 900)
Ausfallbürgschaften zur Absicherung betrieblicher Kredite, wenn dem Unternehmen bankübliche Sicherheiten fehlen. ISB-Bürgschaften liegen im Regelfall zwischen 2,0 und 3,5 Millionen Euro, darüber greift das Landesbürgschaftsprogramm. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 Prozent bei Investitionskrediten, 70 Prozent bei Avalkrediten und 60 Prozent bei Betriebsmitteln.
Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaft für bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbetrags, wenn Sicherheiten für einen Bankkredit fehlen. Die Hausbank trägt die restlichen 20 Prozent des Risikos. Für einzelne Unternehmen sind Bürgschaften bis 2 Millionen Euro möglich, womit ein Kreditvolumen von bis zu 2,5 Millionen Euro besichert werden kann.
Bürgschaftsprogramm der L-Bank
Bürgschaften von zwei bis 15 Millionen Euro als Sicherheit für Bankfinanzierungen mittelständischer Unternehmen. Verbürgt werden Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Verlagerung und Übernahme sowie Betriebsmittel und Avale. Zum Programm gehören die Kombi-Bürgschaft 50, die Allgemeine Bürgschaft und die InvestEU-Bürgschaft.
ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft im Schnellverfahren über maximal 80 Prozent des Kreditbetrags für Kredite bis 500.000 Euro, Bürgschaftshöhe maximal 250.000 Euro. Die Bürgschaftsentscheidung fällt in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
Haftungsfreistellung HaftungPlus
Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
Landesbürgschaften Berlin
Landesbürgschaften von 2 bis 20 Millionen Euro zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen, betriebsgerechte Finanzierungen, Betriebsmittel und den Erwerb von Geschäftsanteilen. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages, die Laufzeit bis zu 15 Jahre.
Landesbürgschaften Bremen
Ausfallbürgschaften des Landes Bremen für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Avalkrediten sowie für Refinanzierungen und Konsolidierungen. Für Wirtschaftsunternehmen werden bis zu 80 Prozent des Kredits verbürgt, die Laufzeit beträgt je nach Finanzierungszweck maximal 15 Jahre.
Landesbürgschaften Hessen
Anteilige Ausfallbürgschaften des Landes Hessen ab einem Kreditbetrag von zwei Millionen Euro für Betriebsmittel, Avallinien und Investitionskredite. Abgesichert werden auch Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Management-Buy-outs. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 70 Prozent bei Investitionen und 50 Prozent bei Betriebsmitteln, bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften bis zu 90 Prozent.
LfA-Bürgschaften
Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.
TAB-Bürgschaft
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für Investitionen und Betriebsmittel, wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent des Kredit- oder Avalbetrags, maximal 3 Millionen Euro. Bei Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Anteilserwerben ausserhalb Thüringens beträgt die Quote maximal 60 Prozent.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Garantieübernahme von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Damit sollen innovative Vorhaben nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Saarland
Die Bürgschaftsbank Saarland sagt Gründern und Unternehmen eine Ausfallbürgschaft zu, bevor die Hausbank feststeht. Mit dieser befristeten Zusage lässt sich anschließend eine finanzierende Bank finden. Verbürgt werden bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, die Förderhöhe beträgt laut Merkblatt maximal 150.000 Euro. Kosten sind 1 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr (mindestens 200 Euro) und 1,5 Prozent Provision pro Jahr.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank M-V
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.
COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.
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