# Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Zuzahlungen treffen nach dem SGB V nur Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für die Krankenhausbehandlung steht das ausdrücklich in Paragraf 39 Absatz 4 SGB V, für Arzneimittel in Paragraf 31 Absatz 3, für Heilmittel in Paragraf 32 Absatz 2, für Hilfsmittel in Paragraf 33 Absatz 8 und für die haeusliche Krankenpflege in Paragraf 37 Absatz 5 SGB V. Es gibt also keine zentrale Befreiungsnorm, sondern die Altersgrenze wiederholt sich in den einzelnen Vorschriften. Kinder und Jugendliche sind damit von diesen Zuzahlungen ausgenommen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Befreiung wird direkt beim Leistungserbringer berücksichtigt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Familie, Sozialleistung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Versicherte Person hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

## Kombinierbarkeit

Zuzahlungen von Kindern werden bei der Belastungsgrenze der Familie nicht relevant, da sie gar nicht erst anfallen; Ausnahme sind Fahrkosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beantragen?

Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Versicherte Person hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

### Wo gilt Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit anderen Förderungen kombinieren?

Zuzahlungen von Kindern werden bei der Belastungsgrenze der Familie nicht relevant, da sie gar nicht erst anfallen; Ausnahme sind Fahrkosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuzahlungsfreiheit-fuer-kinder-und-jugendliche-unter-18-jahren-gesetzliche-krankenkasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuzahlungsfreiheit-fuer-kinder-und-jugendliche-unter-18-jahren-gesetzliche-krankenkasse
