# Zuschuss zur Familienerholung in Bayern

Bayerische Familien mit geringem Einkommen bekommen einen Zuschuss zum Familienurlaub in anerkannten Einrichtungen. Das ZBFS nennt bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, bei Kindern mit Behinderung bis zu 25,50 Euro, höchstens 90 Prozent der Unterkunftskosten und maximal 14 Verpflegungstage im Jahr (Stand der abgerufenen Seite). Der Aufenthalt muss mindestens sechs Verpflegungstage dauern. Der Antrag muss vor der Buchung und mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn beim ZBFS eingehen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 26 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | Antrag vor der Buchung stellen und spätestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Urlaub. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz in Bayern und Bezug von Kindergeld
- Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung
- Einkommensgrenzen nach dem Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres: 31000 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind, 34000 Euro für Paare mit einem Kind, jeweils plus 4800 Euro je weiteres Kind
- Bezug von SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erfuellt die Einkommensvoraussetzung automatisch
- Mindestens sechs Verpflegungstage Aufenthalt

## Kombinierbarkeit

Wer SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, erfuellt die Einkommensvoraussetzung ohne weitere Prüfung. Zusätzlich können Zuschüsse der Wohlfahrtsverbände und ermäßigte Preise der Familienferienstätten genutzt werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuschuss zur Familienerholung in Bayern beantragen?

Zuschuss zur Familienerholung in Bayern richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Hauptwohnsitz in Bayern und Bezug von Kindergeld

### Wie viel Geld gibt es bei Zuschuss zur Familienerholung in Bayern?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 26 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zuschuss zur Familienerholung in Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zuschuss zur Familienerholung in Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuschuss zur Familienerholung in Bayern beantragen?

Antrag vor der Buchung stellen und spätestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Urlaub. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuschuss zur Familienerholung in Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, erfuellt die Einkommensvoraussetzung ohne weitere Prüfung. Zusätzlich können Zuschüsse der Wohlfahrtsverbände und ermäßigte Preise der Familienferienstätten genutzt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuschuss zur Familienerholung in Bayern?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.zbfs.bayern.de/foerderungen/familie/familienerholung/
- Antragstellung: https://www.formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/familienerholung/index
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuschuss-zur-familienerholung-in-bayern-zentrum-bayern-familie-und-soziales-zbfs
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuschuss-zur-familienerholung-in-bayern-zentrum-bayern-familie-und-soziales-zbfs
