# Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Bildung, Personal, Soziales |
| Frist | Antrag vor Abschluss des Aus- beziehungsweise Weiterbildungsvertrags |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Geförderte Person ist Rehabilitandin oder Rehabilitand mit der BA als Rehabilitationsträger oder schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt
- Eignung für den angestrebten Aus- oder Weiterbildungsberuf
- Zahlung einer Ausbildungsvergütung, eines Lohns oder Gehalts durch den Betrieb
- Die Aus- oder Weiterbildung ist ohne die Förderung nicht erfolgreich zu absolvieren
- Antrag vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags, kein Rechtsanspruch

## Kombinierbarkeit

Nach erfolgreicher Übernahme ist ein Eingliederungszuschuss möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III) beantragen?

Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III) richtet sich an Unternehmen, Vereine, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Geförderte Person ist Rehabilitandin oder Rehabilitand mit der BA als Rehabilitationsträger oder schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt

### Wie viel Geld gibt es bei Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III) beantragen?

Antrag vor Abschluss des Aus- beziehungsweise Weiterbildungsvertrags Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nach erfolgreicher Übernahme ist ein Eingliederungszuschuss möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen/zuschuss-ausbildung-weiterbildung
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen/zuschuss-ausbildung-weiterbildung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuschuss-zur-aus-oder-weiterbildung-von-menschen-mit-behinderungen-paragraf-73-sgb-iii-bun
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuschuss-zur-aus-oder-weiterbildung-von-menschen-mit-behinderungen-paragraf-73-sgb-iii-bun
