# Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld

Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Agentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3 Euro |
| Mindestbetrag | 1 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
| Themen | Personal, Sozialleistung |
| Frist | Antragstellung zusammen mit der Abrechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit, höchstens drei Monate rückwirkend. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Beschäftigung in einem Betrieb des Baugewerbes mit Kündigungsschutz während der Schlechtwetterzeit
- Für das Zuschuss-Wintergeld: Auflösung von Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld
- Für das Mehraufwands-Wintergeld: tatsächlich geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden im Zeitraum 15. Dezember bis Ende Februar
- Führung der erforderlichen Arbeitszeitnachweise

## Kombinierbarkeit

Beide Leistungen ergänzen das Saison-Kurzarbeitergeld und schließen es für dieselbe Stunde aus, weil das Zuschuss-Wintergeld gerade dessen Inanspruchnahme vermeiden soll. Arbeitgeber können zusätzlich die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld beantragen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld beantragen?

Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld richtet sich an Unternehmen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Beschäftigung in einem Betrieb des Baugewerbes mit Kündigungsschutz während der Schlechtwetterzeit

### Wie viel Geld gibt es bei Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld?

Der Höchstbetrag beträgt 3 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld beantragen?

Antragstellung zusammen mit der Abrechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit, höchstens drei Monate rückwirkend. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Beide Leistungen ergänzen das Saison-Kurzarbeitergeld und schließen es für dieselbe Stunde aus, weil das Zuschuss-Wintergeld gerade dessen Inanspruchnahme vermeiden soll. Arbeitgeber können zusätzlich die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__102.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuschuss-wintergeld-und-mehraufwands-wintergeld-agentur-fuer-arbeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuschuss-wintergeld-und-mehraufwands-wintergeld-agentur-fuer-arbeit
