# Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die haeusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, etwa den barrierefreien Umbau des Bades, den Abbau von Schwellen oder einen Treppenlift. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind bis zu 4180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede Person bis zu 4180 Euro erhalten, insgesamt höchstens 16720 Euro für eine Maßnahme im gemeinsamen Wohnbereich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 4.180 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete, Gesundheit und Pflege |
| Frist | Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Bei veraenderter Pflegesituation ist ein neuer Zuschuss für eine weitere Maßnahme möglich. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter Pflegegrad, auch Pflegegrad 1
- Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die haeusliche Pflege erheblich oder stellt eine selbstständigere Lebensführung her
- Antrag und Bewilligung vor Beginn der Maßnahme
- Kostenvoranschlag und Nachweis der Umsetzung
- Bei Mietwohnungen Zustimmung der Vermieterseite

## Kombinierbarkeit

Nachrangig zu Leistungen anderer Träger. Kombination mit KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen ist üblich, wobei dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden dürfen. Wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI) beantragen?

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad, auch Pflegegrad 1

### Wie viel Geld gibt es bei Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)?

Der Höchstbetrag beträgt 4.180 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Bei veraenderter Pflegesituation ist ein neuer Zuschuss für eine weitere Maßnahme möglich. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig zu Leistungen anderer Träger. Kombination mit KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen ist üblich, wobei dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden dürfen. Wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuschuss-fuer-wohnumfeldverbessernde-massnahmen-paragraf-40-absatz-4-sgb-xi-pflegekasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuschuss-fuer-wohnumfeldverbessernde-massnahmen-paragraf-40-absatz-4-sgb-xi-pflegekasse
