# Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums

Ergänzende Förderung zum Z15-Darlehen für neuen Wohnraum, der besonders energieeffizient (Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus), barrierefrei nach DIN 18040-2 oder in innovativer Bauweise errichtet wird. Für energieeffiziente Gebäude gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehensaufstockung plus einen Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro, für barrierefreies Bauen bis zu 60.000 Euro Aufstockung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 60.000 Euro |
| Mindestbetrag | 4.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Neubau, Wohneigentum, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung, aktuell mindestens ein Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Nutzung der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
- Nachweis der Barrierefreiheit oder des Energieeffizienzstandards durch Sachverständige
- Nachweis der Mehrkosten der Bauweise
- Antragstellung gemeinsam mit der Basisfinanzierung bei der Wohnraumförderungsstelle

## Kombinierbarkeit

Nur zusammen mit der Basisförderung Z15-Darlehen; ergänzend zu KfW-Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums beantragen?

Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Nutzung der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)

### Wie viel Geld gibt es bei Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums?

Der Höchstbetrag beträgt 60.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums beantragen?

Laufende Antragstellung, aktuell mindestens ein Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums mit anderen Förderungen kombinieren?

Nur zusammen mit der Basisförderung Z15-Darlehen; ergänzend zu KfW-Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/zusatzforderung-bei-bau-oder-erwerb-neuen-wohnraums.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/zusatzforderung-bei-bau-oder-erwerb-neuen-wohnraums.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zusatzfoerderung-bei-bau-oder-erwerb-neuen-wohnraums-l-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zusatzfoerderung-bei-bau-oder-erwerb-neuen-wohnraums-l-bank
