# Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3

Die dritte Fördersäule von Zusammenhalt durch Teilhabe ist angekuendigt, die Ausschreibung war zum Abrufzeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Das Programm insgesamt zielt darauf, in ländlichen und strukturschwachen Räumen demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen. Federführend sind die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesinnenministerium. Interessierte Verbände und Vereine sollten die Programmseite beobachten.

> **Achtung: dieses Programm ist angekündigt, aber noch nicht antragsfähig.**

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium des Innern, Bundeszentrale für politische Bildung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Ehrenamt |
| Frist | Ausschreibung noch nicht veröffentlicht |
| Status | geplant |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Verband oder Verein als Träger
- Details erst mit Veröffentlichung der Ausschreibung
- Antrag nach der ZdT-Richtlinie 2025 bis 2030

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3 beantragen?

Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3 richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Verband oder Verein als Träger

### Wo gilt Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3 beantragen?

Ausschreibung noch nicht veröffentlicht Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/143864/foerdermoeglichkeiten
- Antragstellung: https://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/143864/foerdermoeglichkeiten
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zusammenhalt-durch-teilhabe-saeule-3-bundesministerium-des-innern-bundeszentrale-fuer-poli
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zusammenhalt-durch-teilhabe-saeule-3-bundesministerium-des-innern-bundeszentrale-fuer-poli
