# Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern

Zweisäuliges Förderprogramm für Landkreise und kreisfreie Städte. Säule 1 gibt bis zu 40 Euro pro Neugeborenem für Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenversorgung, insgesamt rund 5 Millionen Euro jährlich. Säule 2 deckt bis zu 85 Prozent des Defizits kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum, maximal 1 Million Euro je Haus.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Abwicklung durch die Regierung von Oberfranken |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.000.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Gesundheit und Pflege |
| Frist | laufend, Säule 1 seit 2018, Säule 2 seit 2019 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte
- Säule 1 fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung
- Säule 2 deckt Defizite kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum
- Nachweis der Defizite des Vorjahres

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern beantragen?

Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte

### Wie viel Geld gibt es bei Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern beantragen?

laufend, Säule 1 seit 2018, Säule 2 seit 2019 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/geburtshilfe-foerderprogramm-zukunftsprogramm-geburtshilfe/
- Antragstellung: https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/geburtshilfe-foerderprogramm-zukunftsprogramm-geburtshilfe/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zukunftsprogramm-geburtshilfe-bayern-freistaat-bayern-staatsministerium-fuer-gesundheit-pf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zukunftsprogramm-geburtshilfe-bayern-freistaat-bayern-staatsministerium-fuer-gesundheit-pf
