# Zukunft Innenstadt

Zuschussprogramm des Landes Hessen für kreative und nachhaltige Lösungsansätze zur Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden 80 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Seit 2021 wurden rund 51 Millionen Euro für 138 Kommunen bewilligt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Hessen / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sonstiges, Kultur |
| Frist | Bewerbungsschluss 21. August 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist eine hessische Stadt oder Gemeinde
- Maßnahmen dienen der Belebung von Innenstadt oder Ortskern
- Beachtung der Programmrichtlinie

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zukunft Innenstadt beantragen?

Zukunft Innenstadt richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist eine hessische Stadt oder Gemeinde

### Wie viel Geld gibt es bei Zukunft Innenstadt?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zukunft Innenstadt?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zukunft Innenstadt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zukunft Innenstadt beantragen?

Bewerbungsschluss 21. August 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zukunft Innenstadt?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 4 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/zukunft-innenstadt/zukunft-innenstadt-558858
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/zukunft-innenstadt/zukunft-innenstadt-558858
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zukunft-innenstadt-land-hessen-wibank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zukunft-innenstadt-land-hessen-wibank
