# Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)

Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden bei Erbschaft und Schenkung nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt. Das entspricht einem Abschlag von 10 Prozent und senkt die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Begünstigt sind Objekte in Deutschland, der EU und dem EWR sowie in Drittstaaten, die zum Informationsaustausch nach OECD-Standard verpflichtet sind. Der Haken: Die Vergünstigung entfällt, wenn der Erwerber das Grundstück aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung an einen Dritten weitergeben muss. Für begünstigtes Betriebsvermögen und begünstigtes Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG gilt der Abschlag nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Wohnen und Miete, Familie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bebautes Grundstück oder Grundstücksteil wird zu Wohnzwecken vermietet
- Belegenheit in Deutschland, der EU, dem EWR oder einem Staat mit OECD-konformem Informationsaustausch
- Gehört nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG
- Keine Weitergabeverpflichtung des Erwerbers an Dritte

## Kombinierbarkeit

Nicht neben der Familienheimbefreiung nach § 13 ErbStG für dasselbe Objekt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) beantragen?

Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Bebautes Grundstück oder Grundstücksteil wird zu Wohnzwecken vermietet

### Wie viel Geld gibt es bei Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht neben der Familienheimbefreiung nach § 13 ErbStG für dasselbe Objekt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13d.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zehn-prozent-bewertungsabschlag-fuer-vermietete-wohnimmobilien-im-erb-und-schenkungsfall-1
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zehn-prozent-bewertungsabschlag-fuer-vermietete-wohnimmobilien-im-erb-und-schenkungsfall-1
