# Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)

Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zuständige Landesbehörde bzw. Ausländerbehörde des zuweisenden Bundeslandes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Wohnen und Miete, Sonstiges |
| Frist | Die Wohnsitzverpflichtung gilt drei Jahre ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Anerkennung als Schutzberechtigter oder erstmalige humanitaere Aufenthaltserlaubnis nach den in § 12a AufenthG genannten Vorschriften
- Für die Aufhebung: Nachweis von Beschäftigung, Ausbildung, Studium oder Integrationsmaßnahme
- Antrag auf Aufhebung oder Änderung bei der zuständigen Landes- oder Ausländerbehörde

## Kombinierbarkeit

Die Wohnsitzauflage beeinflusst, welches Jobcenter, Sozialamt und welche Wohngeldstelle zuständig sind. Ein Umzug ohne Aufhebung der Auflage kann leistungsrechtliche Folgen haben.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG) beantragen?

Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkennung als Schutzberechtigter oder erstmalige humanitaere Aufenthaltserlaubnis nach den in § 12a AufenthG genannten Vorschriften

### Wo gilt Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG) beantragen?

Die Wohnsitzverpflichtung gilt drei Jahre ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Wohnsitzauflage beeinflusst, welches Jobcenter, Sozialamt und welche Wohngeldstelle zuständig sind. Ein Umzug ohne Aufhebung der Auflage kann leistungsrechtliche Folgen haben. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohnsitzregelung-fuer-schutzberechtigte-12a-aufenthg-zustaendige-landesbehoerde-bzw-auslae
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohnsitzregelung-fuer-schutzberechtigte-12a-aufenthg-zustaendige-landesbehoerde-bzw-auslae
