# Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)

Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Frist | Aufgehoben zum 1. Januar 2026. |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kein Anspruch mehr, die Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2026 aufgehoben
- Für Zeiträume bis einschließlich Dezember 2025 kann eine Abrechnung im Einzelfall noch möglich sein, das klaert die Pflegekasse
- Ersatzweise kommen Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Paragraf 45a SGB XI in Betracht

## Kombinierbarkeit

Entfällt, da die Leistung nicht mehr besteht. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag bleiben davon unberuehrt.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben) beantragen?

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kein Anspruch mehr, die Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2026 aufgehoben

### Wo gilt Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben) beantragen?

Aufgehoben zum 1. Januar 2026. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben) mit anderen Förderungen kombinieren?

Entfällt, da die Leistung nicht mehr besteht. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag bleiben davon unberuehrt. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohngruppenzuschlag-fuer-ambulant-betreute-wohngruppen-paragraf-38a-sgb-xi-aufgehoben-pfle
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohngruppenzuschlag-fuer-ambulant-betreute-wohngruppen-paragraf-38a-sgb-xi-aufgehoben-pfle
