# Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, eine rückwirkende Bewilligung ist nur eingeschraenkt möglich. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem der in § 3 WoGG genannten Aufenthaltsrechte
- Gemieteter und selbst genutzter Wohnraum oder selbst genutztes Wohneigentum
- Einkommen innerhalb der wohngeldrechtlichen Grenzen
- Antrag bei der Wohngeldstelle der Kommune

## Kombinierbarkeit

Wer Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII mit Berücksichtigung der Unterkunftskosten bezieht, ist nach den allgemeinen Regeln vom Wohngeld ausgeschlossen. Die abgerufene Vorschrift selbst nennt diesen Ausschluss nicht ausdrücklich, er ergibt sich aus § 7 WoGG.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG) beantragen?

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem der in § 3 WoGG genannten Aufenthaltsrechte

### Wo gilt Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG) beantragen?

Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, eine rückwirkende Bewilligung ist nur eingeschraenkt möglich. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII mit Berücksichtigung der Unterkunftskosten bezieht, ist nach den allgemeinen Regeln vom Wohngeld ausgeschlossen. Die abgerufene Vorschrift selbst nennt diesen Ausschluss nicht ausdrücklich, er ergibt sich aus § 7 WoGG. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__3.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__3.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohngeld-fuer-auslaenderinnen-und-auslaender-3-wogg-wohngeldstelle-der-kommune-bzw-des-lan
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohngeld-fuer-auslaenderinnen-und-auslaender-3-wogg-wohngeldstelle-der-kommune-bzw-des-lan
