# Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum

Der Lastenzuschuss ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Nach Paragraf 1 WoGG wird Wohngeld entweder als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zur Belastung geleistet, also zu Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten des selbst genutzten Wohnraums. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Belastung im vorgesehenen Rahmen liegen. Antrag bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete |
| Frist | Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Antragsmonats, in der Regel zwölf Monate, bei stabilen Verhältnissen bis zu 24 Monate (Paragraf 25 WoGG). Keine Rückwirkung in früher liegende Monate. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eigentum oder Erbbaurecht an selbst bewohntem Wohnraum
- Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung des Wohnraums
- Einkommen unterhalb der wohngeldrechtlichen Grenze
- kein Ausschluss nach Paragraf 7 WoGG durch andere Sozialleistungen mit Unterkunftsanteil
- Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle

## Kombinierbarkeit

Gleiche Ausschlüsse wie beim Mietzuschuss: kein Wohngeld neben Grundsicherungsgeld nach SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB XII und AsylbLG-Grundleistungen, wenn dort Unterkunftskosten berücksichtigt sind (Paragraf 7 WoGG).

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum beantragen?

Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Eigentum oder Erbbaurecht an selbst bewohntem Wohnraum

### Wo gilt Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum beantragen?

Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Antragsmonats, in der Regel zwölf Monate, bei stabilen Verhältnissen bis zu 24 Monate (Paragraf 25 WoGG). Keine Rückwirkung in früher liegende Monate. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum mit anderen Förderungen kombinieren?

Gleiche Ausschlüsse wie beim Mietzuschuss: kein Wohngeld neben Grundsicherungsgeld nach SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB XII und AsylbLG-Grundleistungen, wenn dort Unterkunftskosten berücksichtigt sind (Paragraf 7 WoGG). Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__1.html
- Antragstellung: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohngeld-als-lastenzuschuss-fuer-selbst-genutztes-wohneigentum-wohngeldstelle-der-kommune
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohngeld-als-lastenzuschuss-fuer-selbst-genutztes-wohneigentum-wohngeldstelle-der-kommune
