# Wohngebäuderückbau Sachsen

Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Sanierung, Wohnen und Miete |
| Frist | jährliche Programmanmeldung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Dauerhaft leerstehendes oder nicht mehr benoetigtes Wohngebäude
- Städtebauliche Begründung des Rückbaus
- Antragstellung durch Kommune oder Wohnungsunternehmen
- Einbindung in die Entwicklungsplanung

## Kombinierbarkeit

Ergänzung zur Städtebauförderung Sachsen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohngebäuderückbau Sachsen beantragen?

Wohngebäuderückbau Sachsen richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Dauerhaft leerstehendes oder nicht mehr benoetigtes Wohngebäude

### Wo gilt Wohngebäuderückbau Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wohngebäuderückbau Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohngebäuderückbau Sachsen beantragen?

jährliche Programmanmeldung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohngebäuderückbau Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzung zur Städtebauförderung Sachsen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohngebäuderückbau Sachsen?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/staedtebau-5707.html
- Antragstellung: https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/staedtebau-5707.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohngebaeuderueckbau-sachsen-freistaat-sachsen-saechsisches-staatsministerium-fuer-regiona
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohngebaeuderueckbau-sachsen-freistaat-sachsen-saechsisches-staatsministerium-fuer-regiona
