# Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)

Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 240.000 Euro |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau, Familie |
| Frist | Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Selbstnutzung der Wohnung für mindestens 20 Jahre
- Künftiges Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
- Mindesteigenleistung von 15 Prozent beziehungsweise 10 Prozent
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Beim Erwerb bestehender Wohnungen sollen die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen
- Einhaltung angemessener Wohnflächen und in der Regel einer Gebietskulisse
- Maßnahmen dürfen vor Erteilen der Förderzusage nicht begonnen werden, das betrifft auch den verbindlichen Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages
- Darlehen 20 Jahre zinsfrei, Tilgung 3 Prozent jährlich, einmaliges Entgelt 2 Prozent der Gesamtförderung, laufendes Entgelt 0,5 Prozent der Restschuld

## Kombinierbarkeit

Für jedes zum Haushalt gehoerende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg) beantragen?

Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbstnutzung der Wohnung für mindestens 20 Jahre

### Wie viel Geld gibt es bei Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)?

Der Höchstbetrag beträgt 240.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg) beantragen?

Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg) mit anderen Förderungen kombinieren?

Für jedes zum Haushalt gehoerende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-erwerb-neubau-und-ausbau/
- Antragstellung: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-erwerb-neubau-und-ausbau/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohneigentum-erwerb-neubau-und-ausbau-wohneigentumsfoerderung-brandenburg-ilb-investitions
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohneigentum-erwerb-neubau-und-ausbau-wohneigentumsfoerderung-brandenburg-ilb-investitions
