# Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesländer und Kommunen auf Grundlage von Paragraf 27 Wohnraumförderungsgesetz |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | laufend, Gültigkeit ein Jahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Nicht nur voruebergehender Aufenthalt im Geltungsbereich
- Fähigkeit, einen selbstständigen Haushalt zu führen
- Einkommen unterhalb der Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG beziehungsweise der Landesregelung
- Antrag beim Wohnungsamt oder Bürgeramt der Gemeinde

## Kombinierbarkeit

Voraussetzung für die Anmietung geförderter Wohnungen, kombinierbar mit Wohngeld und dem Grundsicherungsgeld nach dem SGB II

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?

Wohnberechtigungsschein (WBS) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Nicht nur voruebergehender Aufenthalt im Geltungsbereich

### Wo gilt Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohnberechtigungsschein (WBS) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?

laufend, Gültigkeit ein Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohnberechtigungsschein (WBS) mit anderen Förderungen kombinieren?

Voraussetzung für die Anmietung geförderter Wohnungen, kombinierbar mit Wohngeld und dem Grundsicherungsgeld nach dem SGB II Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohnberechtigungsschein-wbs-bundeslaender-und-kommunen-auf-grundlage-von-paragraf-27-wohnr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohnberechtigungsschein-wbs-bundeslaender-und-kommunen-auf-grundlage-von-paragraf-27-wohnr
