# Wohnberechtigungsschein Berlin

In Berlin wird der Wohnberechtigungsschein kostenlos vom bezirklichen Wohnungsamt oder Bürgeramt ausgestellt und ist in der Regel ein Jahr gültig. Voraussetzung sind unter anderem Volljährigkeit, deutsche oder EU-Staatsangehoerigkeit oder eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis sowie mindestens elf Monate Aufenthalt in Berlin mit Lebensmittelpunkt dort. Es gibt zusätzlich einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, etwa bei Schwerbehinderung ab 50 Prozent, Unterbringung in einer Notunterkunft, unverschuldetem Wohnungsverlust, Alter ab 65 Jahren oder Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Antrag online oder schriftlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirkliches Wohnungsamt oder Bürgeramt des Anmeldebezirks |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Studierende, Arbeitnehmer |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | Gültigkeit in der Regel ein Jahr, danach Neuantrag noetig. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- mindestens 18 Jahre alt
- deutsche Staatsangehoerigkeit, EU-Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis mit mindestens einem Jahr Restgültigkeit
- mindestens elf Monate Aufenthalt in Berlin und Absicht, dort den Lebensmittelpunkt zu haben
- Einhaltung der Einkommensgrenzen der Senatsverwaltung
- Antrag mit Einkommenserklärung, Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers und Ausweiskopien aller Haushaltsmitglieder

## Kombinierbarkeit

Keine Geldleistung, sondern Zugangsberechtigung zu geförderten Wohnungen. Bezug von SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen kann sogar zum WBS mit besonderem Wohnbedarf berechtigen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen?

Wohnberechtigungsschein Berlin richtet sich an Privatpersonen, Studierende und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: mindestens 18 Jahre alt

### Wo gilt Wohnberechtigungsschein Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wohnberechtigungsschein Berlin vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Wohnberechtigungsschein Berlin beantragen?

Gültigkeit in der Regel ein Jahr, danach Neuantrag noetig. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohnberechtigungsschein Berlin mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Geldleistung, sondern Zugangsberechtigung zu geförderten Wohnungen. Bezug von SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen kann sogar zum WBS mit besonderem Wohnbedarf berechtigen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohnberechtigungsschein Berlin?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/
- Antragstellung: https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohnberechtigungsschein-berlin-bezirkliches-wohnungsamt-oder-buergeramt-des-anmeldebezirks
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohnberechtigungsschein-berlin-bezirkliches-wohnungsamt-oder-buergeramt-des-anmeldebezirks
