# Wohnberechtigungsschein Bayern

In Bayern darf gebundener, also staatlich geförderter Wohnraum grundsaetzlich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Der Antrag wird beim Landratsamt, der kreisfreien Stadt oder der großen Kreisstadt am Wohnort mit dem Formblatt WBS I oder online über das Bayernportal gestellt. Massstab sind die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt statt des allgemeinen WBS häufig ein Benennungsverfahren, bei dem die Behörde passende Haushalte vermittelt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landratsamt, kreisfreie Stadt oder große Kreisstadt am Wohnort |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Studierende, Arbeitnehmer |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | Kein festes Antragsdatum. In Ballungsräumen kann statt des WBS ein Benennungsverfahren gelten. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Einhaltung der Einkommensgrenzen nach Bayerischem Wohnungsbindungsgesetz und WoFG
- Antrag mit Formblatt WBS I oder online über das Bayernportal
- Zuständig ist die Behörde am Wohnort der antragstellenden Person
- Wohnungsgröße muss zur Haushaltsgröße passen

## Kombinierbarkeit

Reine Zugangsberechtigung zu preisgebundenem Wohnraum, keine Anrechnung auf Wohngeld oder Grundsicherungsgeld.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohnberechtigungsschein Bayern beantragen?

Wohnberechtigungsschein Bayern richtet sich an Privatpersonen, Studierende und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Einhaltung der Einkommensgrenzen nach Bayerischem Wohnungsbindungsgesetz und WoFG

### Wo gilt Wohnberechtigungsschein Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wohnberechtigungsschein Bayern vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Wohnberechtigungsschein Bayern beantragen?

Kein festes Antragsdatum. In Ballungsräumen kann statt des WBS ein Benennungsverfahren gelten. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohnberechtigungsschein Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Reine Zugangsberechtigung zu preisgebundenem Wohnraum, keine Anrechnung auf Wohngeld oder Grundsicherungsgeld. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohnberechtigungsschein Bayern?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php
- Antragstellung: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohnberechtigungsschein-bayern-landratsamt-kreisfreie-stadt-oder-grosse-kreisstadt-am-wohn
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohnberechtigungsschein-bayern-landratsamt-kreisfreie-stadt-oder-grosse-kreisstadt-am-wohn
