# Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 200.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine |
| Themen | Forschung, Digitalisierung |
| Frist | Patentierung Unternehmen bis 31.10.2027, Normung Unternehmen bis 31.05.2027, Wissenstransfer durch Normung: Skizzen bis 31.05.2026, Anträge bis 31.05.2027. Geltungsdauer der Richtlinie bis 30.06.2027. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Patentierung Unternehmen: KMU nach EU-Definition mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- Normung Unternehmen: Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter und bis 100 Mio. Euro Jahresumsatz, förderfähig nach De-minimis-Verordnung
- Wissenstransfer durch Normung: gemeinnützige Unternehmen, Vereine, regelsetzende Institutionen, Hochschulen, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen
- Antragstellung über das elektronische Antragssystem easy-Online beim Projektträger Jülich
- Je nach Förderschwerpunkt ein- oder zweistufiges Verfahren

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung desselben Vorhabens

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO) beantragen?

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO) richtet sich an Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Patentierung Unternehmen: KMU nach EU-Definition mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO) beantragen?

Patentierung Unternehmen bis 31.10.2027, Normung Unternehmen bis 31.05.2027, Wissenstransfer durch Normung: Skizzen bis 31.05.2026, Anträge bis 31.05.2027. Geltungsdauer der Richtlinie bis 30.06.2027. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung desselben Vorhabens Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15783/wissens--und-technologietransfer-durch-patente-und-normen-wipano.html
- Antragstellung: https://www.ptj.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wissens-und-technologietransfer-durch-patente-und-normen-wipano-bundesministerium-fuer-wir
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wissens-und-technologietransfer-durch-patente-und-normen-wipano-bundesministerium-fuer-wir
