# Wir für Sachsen

Das sächsische Landesprogramm Wir für Sachsen unterstützt bürgerschaftliches Engagement mit einer pauschalen Aufwandsentschaedigung. Ehrenamtliche, die sich mindestens 20 Stunden im Monat engagieren, können die Förderung über ihren Verein erhalten. Die Abwicklung läuft über das eigene Förderportal des Programms. Für Sportvereine weist der Landessportbund Sachsen ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Zusätzlich fördern viele Landkreise und Gemeinden das Ehrenamt über eigene Sportförderrichtlinien.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine |
| Themen | Ehrenamt |
| Frist | nach Massgabe der Programmrichtlinie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ehrenamtliches Engagement von mindestens 20 Stunden im Monat
- Träger ist ein gemeinnütziger Verein oder eine anerkannte Einrichtung in Sachsen
- Antragstellung über den Verein im Förderportal des Programms

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wir für Sachsen beantragen?

Wir für Sachsen richtet sich an Privatpersonen und Vereine. Zusätzlich gilt: Ehrenamtliches Engagement von mindestens 20 Stunden im Monat

### Wo gilt Wir für Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wir für Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wir für Sachsen beantragen?

nach Massgabe der Programmrichtlinie Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wir für Sachsen?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt/foerderung
- Antragstellung: https://www.wfs-foerderportal.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wir-fuer-sachsen-freistaat-sachsen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wir-fuer-sachsen-freistaat-sachsen
