# Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement

Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt über die Bürgerstiftung Dresden |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 480 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Ehrenamt, Soziales, Kultur, Sport |
| Frist | Antragsfrist jeweils bis zum 31. Oktober des Vorjahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 20 Stunden ehrenamtliches Engagement pro Monat
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
- Antragstellung durch den Projektträger (Verein, Wohlfahrtsverband, Kirche, Stiftung, Kommune), nicht durch die Engagierten selbst
- Keine parallele Förderung aus anderen Landesprogrammen
- Keine hauptamtliche Beschäftigung beim Träger in derselben Tätigkeit

## Kombinierbarkeit

Nicht mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Tätigkeit kombinierbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement beantragen?

Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Mindestens 20 Stunden ehrenamtliches Engagement pro Monat

### Wie viel Geld gibt es bei Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement?

Der genannte Höchstbetrag von 480 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement beantragen?

Antragsfrist jeweils bis zum 31. Oktober des Vorjahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Tätigkeit kombinierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ehrenamt.sachsen.de/wir-fuer-sachsen.html
- Antragstellung: https://www.wfs-foerderportal.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wir-fuer-sachsen-foerderprogramm-fuer-buergerschaftliches-engagement-saechsisches-staatsmi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wir-fuer-sachsen-foerderprogramm-fuer-buergerschaftliches-engagement-saechsisches-staatsmi
