# WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin

Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, Abwicklung über IBB Business Team GmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 55.000 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin, nur KMU und Selbständige
- Fahrzeuge müssen auf den Antragsteller zugelassen und überwiegend in Berlin genutzt werden
- Mindestzulassungsdauer der geförderten Fahrzeuge 12 Monate, Mindestnutzungsdauer der Ladeinfrastruktur 12 Monate
- Stromversorgung der Ladepunkte zu 100 Prozent aus regenerativen Energien
- De-minimis-Regeln sind einzuhalten, Antrag über das elektronische Antragssystem
- Für Fahrzeuge der Klassen M1 und M2 ist eine gültige Taxikonzession erforderlich
- Achtung Taxigewerbe: Berlin vergibt laut Senatsverwaltung ab dem 16.02. für die Dauer eines Jahres keine neuen Taxi-Lizenzen
- Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig, gefördert werden nur rein batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin beantragen?

WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vermieter. Zusätzlich gilt: Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin, nur KMU und Selbständige

### Wie viel Geld gibt es bei WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 55.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/wirtschaftsnahe-elektromobilitaet.html
- Antragstellung: https://www.ibb-business-team.de/welmo/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/welmo-wirtschaftsnahe-elektromobilitaet-berlin-senatsverwaltung-fuer-wirtschaft-energie-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/welmo-wirtschaftsnahe-elektromobilitaet-berlin-senatsverwaltung-fuer-wirtschaft-energie-un
