# WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi

Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 25.000 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Programm verlängert bis 31.12.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gültige Taxikonzession nach Paragrafen 2 und 9 ff. Personenbeförderungsgesetz
- Nur rein elektrische oder Brennstoffzellenfahrzeuge
- Inklusionsfähige Ausstattung nach DIN 75078, Kosten gesondert auszuweisen
- Maximal 50 förderfähige Fahrzeuge je Antragstellendem
- Beantragung über das integrierte Modul Taxiförderung im Antragssystem
- Hinweis: In Berlin werden seit Februar für ein Jahr keine neuen Taxi-Lizenzen vergeben

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit WELMO-Ladeinfrastrukturförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi beantragen?

WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Gültige Taxikonzession nach Paragrafen 2 und 9 ff. Personenbeförderungsgesetz

### Wie viel Geld gibt es bei WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 25.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi?

Das Programm ist regional begrenzt auf Berlin.

### Muss ich WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi beantragen?

Programm verlängert bis 31.12.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit WELMO-Ladeinfrastrukturförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb-business-team.de/welmo/finanzierungsfoerderung/
- Antragstellung: https://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de/login.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/welmo-taxifoerderung-und-e-inklusionstaxi-ibb-business-team-gmbh-im-auftrag-des-landes-ber
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/welmo-taxifoerderung-und-e-inklusionstaxi-ibb-business-team-gmbh-im-auftrag-des-landes-ber
