# WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen

Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 55.000 Euro |
| Mindestbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Wohneigentum |
| Frist | Programm verlängert bis 31.12.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften
- Ladestation muss von mindestens zwei Parteien geteilt genutzt werden und darf keiner Mietpartei exklusiv zugeordnet sein
- Installation und Inbetriebnahme nur durch zertifizierte Fachunternehmen
- Ab 11 kW Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich
- Anlagen bis 22 kW müssen intelligente Ladefunktionen unterstützen
- Barrierefreie Umsetzung nach DIN SPEC 91504 wird empfohlen
- Keine Förderung bei Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie dem GEIG

## Kombinierbarkeit

Alternativ AGVO-Förderung mit 50 Prozent (kleine), 40 Prozent (mittlere) und 20 Prozent (große Unternehmen)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen beantragen?

WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen richtet sich an Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften

### Wie viel Geld gibt es bei WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 55.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen?

Das Programm ist regional begrenzt auf Berlin.

### Muss ich WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen beantragen?

Programm verlängert bis 31.12.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternativ AGVO-Förderung mit 50 Prozent (kleine), 40 Prozent (mittlere) und 20 Prozent (große Unternehmen) Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb-business-team.de/welmo/finanzierungsfoerderung/
- Antragstellung: https://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de/login.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/welmo-ladeinfrastruktur-fuer-wohnungsunternehmen-ibb-business-team-gmbh-im-auftrag-des-lan
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/welmo-ladeinfrastruktur-fuer-wohnungsunternehmen-ibb-business-team-gmbh-im-auftrag-des-lan
