# Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss)

Zieht sich die Bearbeitung eines Wohngeldantrags laenger hin, kann die Wohngeldstelle nach Paragraf 26a WoGG vorläufig zahlen. Voraussetzung ist, dass die Feststellung des Anspruchs voraussichtlich laengere Zeit dauert und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch besteht. Die vorläufige Zahlung wird auf das endgültige Wohngeld angerechnet, Überzahlungen sind zu erstatten. Wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht endgültig entschieden, gilt die vorläufige Bewilligung als endgültig.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Wohngeldstelle der Kommune |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Studierende |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete |
| Frist | Keine eigene Frist. Die vorläufige Bewilligung gilt als endgültig, wenn nicht binnen eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums endgültig entschieden wird. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- gestellter Wohngeldantrag
- voraussichtlich laengere Bearbeitungsdauer
- hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Wohngeldanspruchs

## Kombinierbarkeit

Wird auf das endgültig festgesetzte Wohngeld angerechnet. Überzahlungen müssen zurückgezahlt werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss) beantragen?

Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss) richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Studierende. Zusätzlich gilt: gestellter Wohngeldantrag

### Wo gilt Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss) beantragen?

Keine eigene Frist. Die vorläufige Bewilligung gilt als endgültig, wenn nicht binnen eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums endgültig entschieden wird. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird auf das endgültig festgesetzte Wohngeld angerechnet. Überzahlungen müssen zurückgezahlt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__26a.html
- Antragstellung: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/vorlaeufige-zahlung-von-wohngeld-wohngeldvorschuss-wohngeldstelle-der-kommune
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/vorlaeufige-zahlung-von-wohngeld-wohngeldvorschuss-wohngeldstelle-der-kommune
