# Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII)

Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht. Andere Leistungen werden nur erbracht, wenn ohne sie nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht. Die Hilfe richtet sich vor allem an Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die Sozialhilfe beziehen. Antrag beim Sozialamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Sozialhilfe beziehungsweise Bedürftigkeit nach SGB XII
- Kein oder unzureichender Krankenversicherungsschutz
- Bei über die Vorsorge hinausgehenden Leistungen: ärztliches Urteil, dass sonst eine Erkrankung droht

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenüber Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nach Paragraph 264 SGB V von einer Krankenkasse betreut wird, erhält die Leistungen über die Krankenkasse statt über das Sozialamt.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII) beantragen?

Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Sozialhilfe beziehungsweise Bedürftigkeit nach SGB XII

### Wo gilt Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenüber Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nach Paragraph 264 SGB V von einer Krankenkasse betreut wird, erhält die Leistungen über die Krankenkasse statt über das Sozialamt. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/47.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/47.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/vorbeugende-gesundheitshilfe-paragraph-47-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-landkreises
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/vorbeugende-gesundheitshilfe-paragraph-47-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-landkreises
