# Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung

Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesregierung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | THG-Quote, Energie |
| Frist | hat es nie gegeben, Verordnungsermächtigung bislang ungenutzt |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Erfordert eine bisher nicht erlassene Rechtsverordnung
- Anrechnung von Strommengen bleibt bis dahin freiwillig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung beantragen?

Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Erfordert eine bisher nicht erlassene Rechtsverordnung

### Wo gilt Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung beantragen?

hat es nie gegeben, Verordnungsermächtigung bislang ungenutzt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq_vollzug_38._bimschv_0.pdf
- Antragstellung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/versteigerung-nicht-gemeldeter-strommengen-durch-die-bundesregierung-bundesregierung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/versteigerung-nicht-gemeldeter-strommengen-durch-die-bundesregierung-bundesregierung
