# Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber (Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Unternehmen |
| Themen | Personal, Sozialleistung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Arbeitsverhältnis
- Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag
- Abschluss eines Vertrags in einer begünstigten Anlageform
- Einzahlung direkt durch den Arbeitgeber auf den Vertrag

## Kombinierbarkeit

Auf vermögenswirksam angelegte Beträge kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes und bei Bausparverträgen die Wohnungsbauprämie beantragt werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers beantragen?

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers richtet sich an Arbeitnehmer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bestehendes Arbeitsverhältnis

### Wo gilt Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers mit anderen Förderungen kombinieren?

Auf vermögenswirksam angelegte Beträge kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes und bei Bausparverträgen die Wohnungsbauprämie beantragt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/vermoegenswirksame-leistungen-des-arbeitgebers-arbeitgeber-rechtsgrundlage-fuenftes-vermoe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/vermoegenswirksame-leistungen-des-arbeitgebers-arbeitgeber-rechtsgrundlage-fuenftes-vermoe
