# Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Sanierung, Modernisierung, Erweiterung, Umbau und Neubau von Sportstätten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind, sowie Kommunen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landessportbund Sachsen-Anhalt und Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen |
| Themen | Sport, Sanierung, Neubau |
| Frist | Jährlich bis zum 31.08. für das Folgejahr, für das Programmjahr 2027 bis 31.08.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sportverein als Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt oder Kommune
- Mindestens 10.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent aus Spenden, Sponsoring, Darlehen oder Rücklagen
- Bei fehlendem Eigentum Nutzungsvertrag mit mindestens 15 Jahren Restlaufzeit, bei Neubauten 25 Jahre
- Online-Antragstellung über das Portal der Investitionsbank

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren Quellen, unter anderem der Sportförderung von LOTTO Sachsen-Anhalt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt beantragen?

Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Sportverein als Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt oder Kommune

### Wie viel Geld gibt es bei Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt beantragen?

Jährlich bis zum 31.08. für das Folgejahr, für das Programmjahr 2027 bis 31.08.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren Quellen, unter anderem der Sportförderung von LOTTO Sachsen-Anhalt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/foerderung/sportstaettenbau/landesfoerderung-2
- Antragstellung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/vereinssportstaettenbau-landesfoerderung-sachsen-anhalt-landessportbund-sachsen-anhalt-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/vereinssportstaettenbau-landesfoerderung-sachsen-anhalt-landessportbund-sachsen-anhalt-und
