# Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin

Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Sport |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 600.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sport, Sanierung, Ehrenamt |
| Frist | Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, konkrete Fristen sind auf der Programmseite nicht veröffentlicht und vorab zu erfragen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Als sportlich förderungswuerdig anerkannter Berliner Sportverein
- Eigentum an den Liegenschaften oder langfristiger Miet- beziehungsweise Pachtvertrag
- Errichtung oder Unterhaltung von Sportanlagen für satzungsgemäße Zwecke
- Gesamtförderung, rückzahlbar und nicht rückzahlbar, laut Programmunterlagen mindestens 10.000 Euro, vorab bei der Senatsverwaltung zu bestätigen
- Absicherung des rückzahlbaren Anteils durch selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft
- Gesamtkosten je Einzelmaßnahme höchstens 3 Millionen Euro

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Förderungen des Landessportbunds Berlin möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin beantragen?

Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Als sportlich förderungswuerdig anerkannter Berliner Sportverein

### Wie viel Geld gibt es bei Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 600.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin beantragen?

Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, konkrete Fristen sind auf der Programmseite nicht veröffentlicht und vorab zu erfragen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Förderungen des Landessportbunds Berlin möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.berlin.de/sen/inneres/sportmetropole-berlin/sportfoerderung/sport-im-verein/vereinsinvestitionsprogramm/artikel.1470247.php
- Antragstellung: https://www.berlin.de/sen/inneres/sportmetropole-berlin/sportfoerderung/sport-im-verein/vereinsinvestitionsprogramm/artikel.1470247.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/vereinsinvestitionsprogramm-vip-berlin-senatsverwaltung-fuer-inneres-und-sport-abteilung-s
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/vereinsinvestitionsprogramm-vip-berlin-senatsverwaltung-fuer-inneres-und-sport-abteilung-s
