# Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO)

Vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Auch ehemals Selbständige können es nutzen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie bestehen. Überschaubar heißt: weniger als 20 Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, zuvor ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zwingend.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zuständiges Amtsgericht als Insolvenzgericht, vorgeschaltet eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Natürliche Person ohne aktuelle selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
- Bei früherer Selbständigkeit: weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
- Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
- Erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung

## Kombinierbarkeit

Wer die genannten Grenzen überschreitet, muss das Regelinsolvenzverfahren nutzen. Während des Verfahrens bleibt der Anspruch auf Sozialleistungen bestehen; Sozialleistungen sind in weitem Umfang unpfändbar. Verfahrenskosten können nach Paragraph 4a InsO gestundet werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO) beantragen?

Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Natürliche Person ohne aktuelle selbständige wirtschaftliche Tätigkeit

### Wo gilt Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO) beantragen?

Die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer die genannten Grenzen überschreitet, muss das Regelinsolvenzverfahren nutzen. Während des Verfahrens bleibt der Anspruch auf Sozialleistungen bestehen; Sozialleistungen sind in weitem Umfang unpfändbar. Verfahrenskosten können nach Paragraph 4a InsO gestundet werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__304.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__304.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/verbraucherinsolvenzverfahren-paragraph-304-inso-zustaendiges-amtsgericht-als-insolvenzger
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/verbraucherinsolvenzverfahren-paragraph-304-inso-zustaendiges-amtsgericht-als-insolvenzger
