# Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299)

Investitionszuschuss von 10 bis 20 Prozent für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Restaurants und Campingplätze in Rheinland-Pfalz, die ihre Angebotsqualität verbessern. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 125.000 Euro, der Zuschuss in der Regel höchstens 500.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 500.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Antragstellung weiterhin möglich, das Programm befindet sich in der Überarbeitung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Betrieb in Rheinland-Pfalz, KMU des Gastgewerbes
- Hotels und Pensionen mit mindestens 25 Zimmern, Restaurants mit mindestens 40 Innenplätzen, Campingplätze mit mindestens 40 Touristikstellplätzen
- Zertifizierung ServiceQualität Deutschland Stufe I innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss
- Vorlage eines touristischen Gesamtkonzepts
- Umsetzung innerhalb von 24 Monaten
- Antrag vor Investitionsbeginn

## Kombinierbarkeit

Abgrenzung zur GRW-Regionalförderung (Programm 153) erforderlich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299) beantragen?

Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Betrieb in Rheinland-Pfalz, KMU des Gastgewerbes

### Wie viel Geld gibt es bei Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299) beantragen?

Antragstellung weiterhin möglich, das Programm befindet sich in der Überarbeitung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299) mit anderen Förderungen kombinieren?

Abgrenzung zur GRW-Regionalförderung (Programm 153) erforderlich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/299.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/299.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/verbesserung-der-angebotsqualitaet-im-rheinland-pfaelzischen-gastgewerbe-programm-299-inve
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/verbesserung-der-angebotsqualitaet-im-rheinland-pfaelzischen-gastgewerbe-programm-299-inve
