# Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen, finanziert von Bund und Ländern |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 394 Euro |
| Mindestbetrag | 227 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | Laufend, Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle der Kommune |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil
- Der andere Elternteil zahlt keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt
- Ab 12 Jahren zusätzlich: Kind ist nicht auf Grundsicherungsleistungen angewiesen oder die alleinerziehende Person hat mindestens 600 Euro brutto eigenes Einkommen monatlich
- Eigene Einkünfte des Kindes werden zur Hälfte angerechnet

## Kombinierbarkeit

Bei Auszubildenden werden pauschal 100 Euro ausbildungsbedingter Aufwand und 102,50 Euro Werbungskosten abgezogen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Unterhaltsvorschuss beantragen?

Unterhaltsvorschuss richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil

### Wie viel Geld gibt es bei Unterhaltsvorschuss?

Der genannte Höchstbetrag von 394 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Unterhaltsvorschuss?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Unterhaltsvorschuss vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?

Laufend, Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle der Kommune Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Unterhaltsvorschuss mit anderen Förderungen kombinieren?

Bei Auszubildenden werden pauschal 100 Euro ausbildungsbedingter Aufwand und 102,50 Euro Werbungskosten abgezogen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Unterhaltsvorschuss?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/unterhaltsvorschuss-unterhaltsvorschussstellen-der-kommunen-finanziert-von-bund-und-laende
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/unterhaltsvorschuss-unterhaltsvorschussstellen-der-kommunen-finanziert-von-bund-und-laende
