# Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 227 Euro für Kinder von null bis fuenf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf Jahren und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren. Für Kinder ab zwölf gilt die Einschränkung, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sein dürfen oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jugendaemter der Kommunen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 394 Euro |
| Mindestbetrag | 227 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt
- Kind ist unter 18 Jahre alt
- Ab zwölf Jahren zusätzlich keine Abhängigkeit von Grundsicherung oder Mindesteinkommen von 600 Euro brutto
- Schriftlicher oder elektronischer Antrag beim Jugendamt

## Kombinierbarkeit

Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Unterhaltsvorschuss beantragen?

Unterhaltsvorschuss richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Unterhaltsvorschuss?

Der Höchstbetrag beträgt 394 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Unterhaltsvorschuss?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Unterhaltsvorschuss vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Unterhaltsvorschuss mit anderen Förderungen kombinieren?

Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Unterhaltsvorschuss?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/unterhaltsvorschuss-jugendaemter-der-kommunen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/unterhaltsvorschuss-jugendaemter-der-kommunen
